Arbeitsweise des EuropÀischen Rates:

  • Tagungen teilweise mit GĂ€sten:
    • Hohe Vertreter der Union fĂŒr Außen- und Sicherheitspolitik
    • EZB-PrĂ€sident
    • EU-ParlamentsprĂ€sident
    • UN oder NATO-GeneralsektretĂ€r
  • Annahme von Schlussfolgerungen
  • Festlegung von konkreten Fragen, welche fĂŒr die EU von Belang sind
    • Festlegung von Maßnahmen und Zielen
  • Festlegung von Fristen ĂŒber Einigungen zu Fragen oder GesetzesvorschlĂ€gen
  • zweitagige EU-Gipfel mindestens viermal jĂ€hrlich im Europa-GebĂ€ude in BrĂŒssel

Beschlussfassung:

  • in der Regel im Konsens (es gibt keine Abstimmung, aber niemand darf EinwĂ€nde erheben)
  • in SonderfĂ€llen (z.B. bei Rechtsakten) auch Entscheidung ĂŒber Abstimmung nach drei unterschiedlichen Verfahren
    • kann aber auch als Initiative eines Mitglieds oder des RatsprĂ€sidenten eingeleitet werden
  • Einstimmigkeit
    • alle Mitglieder mĂŒssen explizit fĂŒr den Beschluss stimmen
    • z.B. nötig bei Änderung der Mitgliedsanzahl der EU-Kommission
  • qualifizierte Mehrheit
    • mindestens 55 % der Stimmen, sofern die vertretenen Mitgliedstaaten mindestens 65 % der EU-Bevölkerung ausmachen
  • verstĂ€rkte qualifizierter Mehrheit
    • nur bei Handeln nicht auf Vorschlag von der Kommission oder des Hohen Vertreters
    • mindestens 72 % der Stimmen, sofern die vertretenen Mitgliedstaaten mindestens 65 % der EU-Bevölkerung ausmachen
    • z.B. bei EU-RatsprĂ€sidentswahl
  • einfache Mehrheit
    • bei Verfahrensfragen gemĂ€ĂŸ seiner GeschĂ€ftsordnung