Arbeitsweise des EuropÀischen Rates:
- Tagungen teilweise mit GĂ€sten:
- Hohe Vertreter der Union fĂŒr AuĂen- und Sicherheitspolitik
- EZB-PrÀsident
- EU-ParlamentsprÀsident
- UN oder NATO-GeneralsektretÀr
- Annahme von Schlussfolgerungen
- Festlegung von konkreten Fragen, welche fĂŒr die EU von Belang sind
- Festlegung von MaĂnahmen und Zielen
- Festlegung von Fristen ĂŒber Einigungen zu Fragen oder GesetzesvorschlĂ€gen
- zweitagige EU-Gipfel mindestens viermal jĂ€hrlich im Europa-GebĂ€ude in BrĂŒssel
Beschlussfassung:
- in der Regel im Konsens (es gibt keine Abstimmung, aber niemand darf EinwÀnde erheben)
- in SonderfĂ€llen (z.B. bei Rechtsakten) auch Entscheidung ĂŒber Abstimmung nach drei unterschiedlichen Verfahren
- kann aber auch als Initiative eines Mitglieds oder des RatsprÀsidenten eingeleitet werden
- Einstimmigkeit
- alle Mitglieder mĂŒssen explizit fĂŒr den Beschluss stimmen
- z.B. nötig bei Ănderung der Mitgliedsanzahl der EU-Kommission
- qualifizierte Mehrheit
- mindestens 55 % der Stimmen, sofern die vertretenen Mitgliedstaaten mindestens 65 % der EU-Bevölkerung ausmachen
- verstÀrkte qualifizierter Mehrheit
- nur bei Handeln nicht auf Vorschlag von der Kommission oder des Hohen Vertreters
- mindestens 72 % der Stimmen, sofern die vertretenen Mitgliedstaaten mindestens 65 % der EU-Bevölkerung ausmachen
- z.B. bei EU-RatsprÀsidentswahl
- einfache Mehrheit
- bei Verfahrensfragen gemÀà seiner GeschÀftsordnung