Arbeitsweise des Europäischen Rates:

  • Tagungen teilweise mit Gästen:
    • Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
    • EZB-Präsident
    • EU-Parlamentspräsident
    • UN oder NATO-Generalsektretär
  • Annahme von Schlussfolgerungen
  • Festlegung von konkreten Fragen, welche für die EU von Belang sind
    • Festlegung von Maßnahmen und Zielen
  • Festlegung von Fristen über Einigungen zu Fragen oder Gesetzesvorschlägen
  • zweitagige EU-Gipfel mindestens viermal jährlich im Europa-Gebäude in Brüssel

Beschlussfassung:

  • in der Regel im Konsens (es gibt keine Abstimmung, aber niemand darf Einwände erheben)
  • in Sonderfällen (z.B. bei Rechtsakten) auch Entscheidung über Abstimmung nach drei unterschiedlichen Verfahren
    • kann aber auch als Initiative eines Mitglieds oder des Ratspräsidenten eingeleitet werden
  • Einstimmigkeit
    • alle Mitglieder müssen explizit für den Beschluss stimmen
    • z.B. nötig bei Änderung der Mitgliedsanzahl der EU-Kommission
  • qualifizierte Mehrheit
    • mindestens 55 % der Stimmen, sofern die vertretenen Mitgliedstaaten mindestens 65 % der EU-Bevölkerung ausmachen
  • verstärkte qualifizierter Mehrheit
    • nur bei Handeln nicht auf Vorschlag von der Kommission oder des Hohen Vertreters
    • mindestens 72 % der Stimmen, sofern die vertretenen Mitgliedstaaten mindestens 65 % der EU-Bevölkerung ausmachen
    • z.B. bei EU-Ratspräsidentswahl
  • einfache Mehrheit
    • bei Verfahrensfragen gemäß seiner Geschäftsordnung