Arbeitsweise des Europäischen Rates:
- Tagungen teilweise mit Gästen:
- Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
- EZB-Präsident
- EU-Parlamentspräsident
- UN oder NATO-Generalsektretär
- Annahme von Schlussfolgerungen
- Festlegung von konkreten Fragen, welche für die EU von Belang sind
- Festlegung von Maßnahmen und Zielen
- Festlegung von Fristen über Einigungen zu Fragen oder Gesetzesvorschlägen
- zweitagige EU-Gipfel mindestens viermal jährlich im Europa-Gebäude in Brüssel
Beschlussfassung:
- in der Regel im Konsens (es gibt keine Abstimmung, aber niemand darf Einwände erheben)
- in Sonderfällen (z.B. bei Rechtsakten) auch Entscheidung über Abstimmung nach drei unterschiedlichen Verfahren
- kann aber auch als Initiative eines Mitglieds oder des Ratspräsidenten eingeleitet werden
- Einstimmigkeit
- alle Mitglieder müssen explizit für den Beschluss stimmen
- z.B. nötig bei Änderung der Mitgliedsanzahl der EU-Kommission
- qualifizierte Mehrheit
- mindestens 55 % der Stimmen, sofern die vertretenen Mitgliedstaaten mindestens 65 % der EU-Bevölkerung ausmachen
- verstärkte qualifizierter Mehrheit
- nur bei Handeln nicht auf Vorschlag von der Kommission oder des Hohen Vertreters
- mindestens 72 % der Stimmen, sofern die vertretenen Mitgliedstaaten mindestens 65 % der EU-Bevölkerung ausmachen
- z.B. bei EU-Ratspräsidentswahl
- einfache Mehrheit
- bei Verfahrensfragen gemäß seiner Geschäftsordnung